
Mindestlöhne
in der Europäischen Union 2009 / 2010
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Nur 14 EU-Staaten haben im Jahr 2009 ihre gesetzlichen
Mindestlöhne erhöht – Großbritannien nur sehr gering Zwischen 1,2 und 20,0 % liegen die Erhöhungen der Mindestlöhne
in 14 EU-Staaten seit Jahresbeginn 2009. In Luxemburg bedeutet die
viereinhalbprozentige Anhebung des weltweit höchsten Mindestlohns ein Plus
von 43 Cent pro Stunde auf der Lohnabrechnung, während die bulgarischen
Arbeiter trotz über neun Prozent Anpassung des Mindestlohns monatlich nur 20
Lev mehr erhalten und damit umgerechnet auf einen Mindestlohn von etwa 123,00
Euro kommen. Die weltweite Finanz- und Wirtschaftskrise schlägt
auch auf die Mindestlöhne durch und trifft vor allem auch die Staaten der EU
ohne Euro, wie z.B. Polen und Ungarn, wo trotz deutlicher Erhöhung der
gesetzlichen Lohnuntergrenze der Euro-Gegenwert geringer als noch vor einem
Jahr ist. Wirtschaftskrise hat deutliche Auswirkungen auf Mindesttarife - 5
Staaten seit über 16 Monaten ohne Erhöhung Von den 20 Staaten der EU-Gemeinschaften mit einem
von Branchen unabhängigen national festgelegten einheitlichen Mindestlohn
haben zum Jahreswechsel 2008/2009 bereits 11 Staaten ihren Minimum wage
erhöht. Belgien hat den „Staatsmindestlohn“ zuletzt im zweiten Halbjahr 2008
angepasst. Großbritannien erhöhte den Mindestlohn zum 01.10.2009 von 5,73 ₤
(= ca. 6,28 €°) um 1,2 % auf 5,80 ₤ (= 6,36 €°). Luxemburg hingegen
dreht in diesem Jahr am 01.03.2009 bereits zum zweiten Mal an der Mindestlohnschraube,
Frankreich passte den Mindestlohn zum 01.07.2009 an. In Griechenland wurde
zum 01.05.2009 erneut der zuletzt im Herbst 2008 erhöhte Stundenmindestlohn
auf 4,13 € angehoben. In den übrigen fünf Ländern ist der Mindestlohn seit
über einem Jahr unverändert. In Irland, das bereits kurz vor der Staatspleite
stand und auf Unterstützung der EU hofft, stagniert der einst höchste
Mindestlohn seit 01.07.2007 bei 8,65 € pro Stunde und wird von den meisten
Firmen bereits nicht mehr bezahlt. Sieger der diesjährigen Tariferhöhungsrunde ist die
Slowakei, die 2008 zur Erreichung der Maastricht-Kriterien für die Einführung
des Euros zum Jahreswechsel die Mindestlöhne unverändert ließ. Nach 15
Monaten gleichbleibender Lohnuntergrenze erhalten die Arbeiter eine Belohnung
von 0,26 € pro Stunde für ihr Warten. Die geringste prozentuale Anhebung
erfolgte in den Niederlanden (2,0 %), wo die sehr hohen Mindestlöhne
regelmäßig - oft zweimal jährlich - am Verbraucherpreisindex angepasst
werden. Große Differenzen zwischen 9,73 € in
Luxemburg und 0,71 € in Bulgarien Luxemburg ist mit dem zum 01.03.2009 von 9,49 € pro
Stunden erneut um 2,5 % auf 9,73 € erhöhten Mindestlohn weiter Spitzenreiter
vor Frankreich, wo der Stundenmindestlohn (SMIC) zur Jahresmitte um 1,3 % auf
8,82 € angepasst wurde. Die Nachbarstaaten Belgien und Niederlande mit 8,28
bzw. 8,58 € sowie Irland mit 8,65 € folgen auf Rang drei bis fünf. Der
britische Mindestlohn, der mit 5,22 ₤ im Juli 2007 noch bei 8,20 € lag,
war aufgrund des Kursverfalls des englischen Pfunds - trotz Erhöhung auf 5,73
₤ zum 01.10.08 - auf 6.26 € abgerutscht und wurde nun auf 5,80 ₤
erhöht. Sloweniens Mindestlohn in Höhe von 3,29 € hat sich in das Mittelfeld
der südeuropäischen Mindestlohnwerte von Portugal (2,69 €), Malta (3,68 €),
Spanien (3,73 €) und Griechenland (4,13 €) eingereiht. Während Bulgarien mit
0,71 € und Rumänien mit 0,81 € pro Stunde mit Abstand die Schlusslichter
sind, liegen die Mindestlöhne der übrigen 7 EU-Oststaaten mit Beträgen
zwischen 1,40 und 1,80 € nahe beieinander. |
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* Bei den Mindestlöhnen handelt es sich um
solche, die landesweit und per Gesetz für die Mehrheit der
Vollzeitarbeitnehmer in den einzelnen Ländern gelten. Die Mindestlohnbeträge
sind Bruttolöhne, d. h. Löhne vor Abzug der Lohn- bzw. Einkommenssteuer und
der Sozialbeiträge. Die Höhe dieser Abzüge ist je nach Land unterschiedlich.
In den meisten Ländern wird der nationale Mindestlohn auf Monatsbasis festgelegt.; die zugrunde gelegten Wochenstunden sind
unterschiedlich. ° Die Mindestlöhne der Staaten ohne Euro
(Großbritannien und osteuropäischen Staaten) sind größtenteils - sogar ohne
Tarifänderung - im Eurowert gesunken, da die Landeswährungen gegenüber dem
Euro an Wert verloren haben. – Basis der Währungsumrechnung ist der Kurswert
vom 02.01.2009 bzw. 01.10.2009 für Großbritannien (jeweils Interbankenkurs) |
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Mindestlohnregelungen stark unterschiedlich Die Aussagekraft der jeweiligen
nationalen Grundmindestlöhne ist nur gering, da die einzelnen Regelungen sehr
unterschiedlich sind und aufgrund der großen Unterschiede der Steuer- und
Sozialabgaben sowie der tatsächlichen Kaufkraft kaum Rückschlüsse auf das
real verfügbare Nettoeinkommen ermöglichen. Alle fünf Staaten mit sehr
hohem Mindestlohn gewähren diesen aber zur Vermeidung noch höherer
Jugendarbeitslosigkeit (EU im Dezember 2008 bei unter 25-Jährigen: 16,6 %)
erst ab einem bestimmen Mindestalter, wie beispielsweise die Niederlande ab
dem 23. oder Luxemburg ab dem vollendeten 18. Lebensjahr. Weitere Differenzierungen
der Lohnuntergrenzen nach Beschäftigungsdauer (Belgien), Qualifikation
(Luxemburg), Berufserfahrung und Ausbildung (Griechenland), Arbeitern und
Angestellten (Griechenland und Großbritannien) sowie die unterschiedlichen
Grundlagen der Mindestlöhne erschweren die direkte Vergleichbarkeit. Den
vielfach als Monatslohn gesetzlich normierten Mindestlöhnen liegen zudem sehr
unterschiedliche Wochenarbeitzeiten von 35 bis 40 Stunden zugrunde; Malta
legt die Lohnuntergrenze als Wochenlohn fest. Mindestlöhne vieler EU-Oststaaten wegen Kursabfall im Eurowert
gesunken Wie auch der EU-Kommissar
für Wirtschaft und Währung, Joaquin Alumina,
zuletzt mit Besorgnis kundgab, haben die Währungen einiger östlicher
Mitgliedstaaten der EU seit Beginn des laufenden Jahres 2009 einen hohen
Wertverlust. Gerade in Polen, Ungarn und Rumänien führt dies bei der
Umrechnung des in der nationalen Währung festgelegten Mindestlohns häufig trotz
Erhöhung zum Jahreswechsel, wie z.B. in Polen (+ 50 Zloty im Monat ab
01.01.09), sogar zu einem geringen in Euro umgerechneten Mindestlohn (weitere
Informationen zur Währungssituation: ►►). Weiterhin sieben EU-Staaten ohne allgemeinen gesetzlichen
Mindestlohn In den übrigen Staaten der
Europäischen Union, Dänemark, Deutschland, Finnland, Italien, Österreich, Schweden
und Zypern existieren weiterhin keine allgemeinverbindlichen
branchenübergreifenden gesetzlichen Mindestlöhne, wobei fast alle dieser
Staaten für einige Branchen - auch für ausländische Unternehmen - zwingende
Mindesttarife festgelegt haben und diesen Bereich - wie nun auch Deutschland
- ausweiten. Die in diesen Ländern bestehenden umfangreichen nationalen
Tariflöhne haben sich - in Nachwirkung der guten Konjunkturentwicklung in den
Vorjahren durchschnittlich um etwa zwei bis vier Prozent erhöht. Die
Tarifverhandlungen zu diesen Mindestlöhnen im ersten Halbjahr 2009 zeigen
aber bereits ebenfalls deutlich geringere Erhöhungen. Mindestlohnanpassungen für 2009 beendet – Geringste Anpassung in
„Mindestlohn-Musterland“ Großbritannien Mit der Erhöhung der Mindestlöhne in den 13
EU-Staaten zum Jahreswechsel bzw. innerhalb des 1. Halbjahres 2009 sowie der
Mindestlohnanpassungen in Frankreich und Großbritannien im 2. Halbjahr 2009
sind noch Belgien, Tschechien, Estland, Litauen, Slowenien und Irland ohne laufende
Anpassungen. Aufgrund der wirtschaftlich schlechten Lage und der stark
ansteigenden Arbeitslosigkeit sowie des in den Staaten ohne Euro starken
Kursabfalls sind weitere Mindestlohnanpassungen zeitnah nicht zu erwarten.
Auch in Estland ist trotz der hohen Inflationsrate von über 8,5 % im Jahr
2008 und dem damit verbundenen Kaufkraftverlust, wegen der hohen
Arbeitslosigkeit von 13,9 % (April 2009) nicht mit einer Erhöhung zu rechnen.
Wegen der dritthöchsten Arbeitslosenquote von aktuell über 17 % gilt dies
auch für Litauen. In Irland schließt die aktuell sehr brisante Wirtschaftlage
und die im April 2009 bereits auf über 11 % gekletterte Arbeitslosigkeit
ebenfalls eine Mindestlohnerhöhung aus. Nur in der Tschechischen Republik
blieb bisher unerwartet ein neuer Mindestlohn aus. 2010 lässt wenig Hoffnung auf deutliche Erhöhungen der
Mindestlöhne – Nullrunden oder geringe Anpassung zu erwarten Bemerkenswert ist die geringe Anpassung der
Mindestlöhne um nur 1,2 % in dem lange Zeit hoch gepriesenen „Mindestlohn-Vorzeigestaat“, Großbritannien zuletzt ab
Oktober 2009. - Man wird abwarten müssen, ob bzw. inwieweit auch in anderen
Staaten - aufgrund der weltweiten Konjunkturkrise - im kommenden Jahr 2010
die Mindestlohnanpassung ausbleibt, sich verzögert oder nur sehr niedrig
bleibt. Letzteres scheint für Frankreich zu gelten, wo das Regierungskabinett
am 16.12.2009 beschloss, den Mindestlohn für 2010 ab Januar nur um 0,5 %,
d.h. den gesetzlich geringst möglichen Faktor, anzuheben, d.h. um 4 Cent pro
Stunde bzw.6,07 € pro Stunde. Dies lässt bereits erkennen, wo die
Mindestlohn-Reise 2010 in vielen EU-Staaten hingehen wird. Eine
stets aktuelle Übersicht über die einzelnen gesetzlichen Mindesttarife in den EU-Staaten, die auch von
ausländischen Unternehmen im Rahmen der grenzüberschreitenden
Personaltransfers im Entsendestaat zwingend einzuhalten sind, finden Sie mit
Erläuterungen und weiteren Informationen auf dem Expertenportal für den
internationalen Personaltransfer Arbeit-EU.info im Bereich der Länderinformationen zu den EU-Staaten bzw.
hier. Information von Arbeit-EU.info
16. Dezember 2009 |
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