Information des Expertenportals Arbeit-EU.info:

 

Mindestlöhne in der Europäischen Union 2009 / 2010

 

Minimum wages in the states of the European Union

 

Nur 14 EU-Staaten haben im Jahr 2009 ihre gesetzlichen Mindestlöhne erhöht – Großbritannien nur sehr gering

 

Zwischen 1,2 und 20,0 % liegen die Erhöhungen der Mindestlöhne in 14 EU-Staaten seit Jahresbeginn 2009. In Luxemburg bedeutet die viereinhalbprozentige Anhebung des weltweit höchsten Mindestlohns ein Plus von 43 Cent pro Stunde auf der Lohnabrechnung, während die bulgarischen Arbeiter trotz über neun Prozent Anpassung des Mindestlohns monatlich nur 20 Lev mehr erhalten und damit umgerechnet auf einen Mindestlohn von etwa 123,00 Euro kommen.

Die weltweite Finanz- und Wirtschaftskrise schlägt auch auf die Mindestlöhne durch und trifft vor allem auch die Staaten der EU ohne Euro, wie z.B. Polen und Ungarn, wo trotz deutlicher Erhöhung der gesetzlichen Lohnuntergrenze der Euro-Gegenwert geringer als noch vor einem Jahr ist.

 

Wirtschaftskrise hat deutliche Auswirkungen auf Mindesttarife - 5 Staaten seit über 16 Monaten ohne Erhöhung

 

Von den 20 Staaten der EU-Gemeinschaften mit einem von Branchen unabhängigen national festgelegten einheitlichen Mindestlohn haben zum Jahreswechsel 2008/2009 bereits 11 Staaten ihren Minimum wage erhöht. Belgien hat den „Staatsmindestlohn“ zuletzt im zweiten Halbjahr 2008 angepasst. Großbritannien erhöhte den Mindestlohn zum 01.10.2009 von 5,73 ₤ (= ca. 6,28 €°) um 1,2 % auf 5,80 ₤ (= 6,36 €°). Luxemburg hingegen dreht in diesem Jahr am 01.03.2009 bereits zum zweiten Mal an der Mindestlohnschraube, Frankreich passte den Mindestlohn zum 01.07.2009 an. In Griechenland wurde zum 01.05.2009 erneut der zuletzt im Herbst 2008 erhöhte Stundenmindestlohn auf 4,13 € angehoben. In den übrigen fünf Ländern ist der Mindestlohn seit über einem Jahr unverändert.

In Irland, das bereits kurz vor der Staatspleite stand und auf Unterstützung der EU hofft, stagniert der einst höchste Mindestlohn seit 01.07.2007 bei 8,65 € pro Stunde und wird von den meisten Firmen bereits nicht mehr bezahlt.

Sieger der diesjährigen Tariferhöhungsrunde ist die Slowakei, die 2008 zur Erreichung der Maastricht-Kriterien für die Einführung des Euros zum Jahreswechsel die Mindestlöhne unverändert ließ. Nach 15 Monaten gleichbleibender Lohnuntergrenze erhalten die Arbeiter eine Belohnung von 0,26 € pro Stunde für ihr Warten. Die geringste prozentuale Anhebung erfolgte in den Niederlanden (2,0 %), wo die sehr hohen Mindestlöhne regelmäßig - oft zweimal jährlich - am Verbraucherpreisindex angepasst werden.

 

Große Differenzen zwischen 9,73 € in Luxemburg und 0,71 € in Bulgarien

 

Luxemburg ist mit dem zum 01.03.2009 von 9,49 € pro Stunden erneut um 2,5 % auf 9,73 € erhöhten Mindestlohn weiter Spitzenreiter vor Frankreich, wo der Stundenmindestlohn (SMIC) zur Jahresmitte um 1,3 % auf 8,82 € angepasst wurde. Die Nachbarstaaten Belgien und Niederlande mit 8,28 bzw. 8,58 € sowie Irland mit 8,65 € folgen auf Rang drei bis fünf. Der britische Mindestlohn, der mit 5,22 ₤ im Juli 2007 noch bei 8,20 € lag, war aufgrund des Kursverfalls des englischen Pfunds - trotz Erhöhung auf 5,73 ₤ zum 01.10.08 - auf 6.26 € abgerutscht und wurde nun auf 5,80 ₤ erhöht. Sloweniens Mindestlohn in Höhe von 3,29 € hat sich in das Mittelfeld der südeuropäischen Mindestlohnwerte von Portugal (2,69 €), Malta (3,68 €), Spanien (3,73 €) und Griechenland (4,13 €) eingereiht. Während Bulgarien mit 0,71 € und Rumänien mit 0,81 € pro Stunde mit Abstand die Schlusslichter sind, liegen die Mindestlöhne der übrigen 7 EU-Oststaaten mit Beträgen zwischen 1,40 und 1,80 € nahe beieinander.

 

 

Übersicht der aktuellen Mindestlöhne in der Europäischen Union  

 

(Bruttolöhne in Euro)

 

 

 

 

 

 

 

Arbeit-EU.info     www.Arbeit-EU.info

 

   Expertenportal für den Internationalen Personaltransfer – 2009 

 

Stand: 16.12.2009

 

           20 EU-Staaten mit gesetzlichen Mindestlöhnen *

 

Land

Letzte Erhöhung

Änderung
2009

Rang

Monats-
lohn

Stunden-
lohn

 BE

Belgien

01.09.08

5.

1.387,49 €

8,28 €

 BG

Bulgarien °

01.01.09

20.

122,70 €

0,71 €

 EE

Estland °

01.01.08

15.

278,04 €

1,73 €

 FR

Frankreich

01.07.09

2.

1.337,70 €

8,82 €

 GR

Griechenland

01.05.09

7.

715,65 €

4,13 €

 GB

Großbritannien°

01.10.09

6.

1.100,22 €

6,36 €

 IR

Irland

01.07.07

3.

1.462,30 €

8,65 €

 LV

Lettland °

01.01.09

17.

254,78 €

1,53 €

 LT

Litauen °

01.01.08

18.

231,60 €

1,40 €

 LU

Luxemburg

01.03.09

1.

1.682,76 €

9,73 €

 MT

Malta °

01.01.09

8.

634,75 €

3,68 €

 NL

Niederlande

01.07.09

4.

1.398,60 €

8,58 €

 PL

Polen °

01.01.09

12.

306,13 €

1,77 €

 PT

Portugal

01.01.09

11.

450,00 €

2,69 €

 RO

Rumänien °

01.01.09

19.

149,39 €

0,81 €

 SK

Slowakei

01.01.09

14.

295,50 €

1,70 €

 SI

Slowenien

01.03.08

10.

566,53 €

3,29 €

 ES

Spanien

01.01.09

9.

624,00 €

3,73 €

 CZ

Tschechien °

01.01.08

13.

298,52 €

1,80 €

 HU

Ungarn °

01.01.09

16.

268,66 €

1,55 €

 

                © & ® by Arbeit-EU  - Internationaler Personaltransfer - 2009

 

* Bei den Mindestlöhnen handelt es sich um solche, die landesweit und per Gesetz für die Mehrheit der Vollzeitarbeitnehmer in den einzelnen Ländern gelten. Die Mindestlohnbeträge sind Bruttolöhne, d. h. Löhne vor Abzug der Lohn- bzw. Einkommenssteuer und der Sozialbeiträge. Die Höhe dieser Abzüge ist je nach Land unterschiedlich. In den meisten Ländern wird der nationale Mindestlohn auf Monatsbasis festgelegt.; die zugrunde gelegten Wochenstunden sind unterschiedlich.

 

° Die Mindestlöhne der Staaten ohne Euro (Großbritannien und osteuropäischen Staaten) sind größtenteils - sogar ohne Tarifänderung - im Eurowert gesunken, da die Landeswährungen gegenüber dem Euro an Wert verloren haben. – Basis der Währungsumrechnung ist der Kurswert vom 02.01.2009 bzw. 01.10.2009 für Großbritannien (jeweils Interbankenkurs)

 

 

Mindestlohnregelungen stark unterschiedlich

 

Die Aussagekraft der jeweiligen nationalen Grundmindestlöhne ist nur gering, da die einzelnen Regelungen sehr unterschiedlich sind und aufgrund der großen Unterschiede der Steuer- und Sozialabgaben sowie der tatsächlichen Kaufkraft kaum Rückschlüsse auf das real verfügbare Nettoeinkommen ermöglichen.

Alle fünf Staaten mit sehr hohem Mindestlohn gewähren diesen aber zur Vermeidung noch höherer Jugendarbeitslosigkeit (EU im Dezember 2008 bei unter 25-Jährigen: 16,6 %) erst ab einem bestimmen Mindestalter, wie beispielsweise die Niederlande ab dem 23. oder Luxemburg ab dem vollendeten 18. Lebensjahr.

Weitere Differenzierungen der Lohnuntergrenzen nach Beschäftigungsdauer (Belgien), Qualifikation (Luxemburg), Berufserfahrung und Ausbildung (Griechenland), Arbeitern und Angestellten (Griechenland und Großbritannien) sowie die unterschiedlichen Grundlagen der Mindestlöhne erschweren die direkte Vergleichbarkeit. Den vielfach als Monatslohn gesetzlich normierten Mindestlöhnen liegen zudem sehr unterschiedliche Wochenarbeitzeiten von 35 bis 40 Stunden zugrunde; Malta legt die Lohnuntergrenze als Wochenlohn fest.

 

Mindestlöhne vieler EU-Oststaaten wegen Kursabfall im Eurowert gesunken

 

Wie auch der EU-Kommissar für Wirtschaft und Währung, Joaquin Alumina, zuletzt mit Besorgnis kundgab, haben die Währungen einiger östlicher Mitgliedstaaten der EU seit Beginn des laufenden Jahres 2009 einen hohen Wertverlust. Gerade in Polen, Ungarn und Rumänien führt dies bei der Umrechnung des in der nationalen Währung festgelegten Mindestlohns häufig trotz Erhöhung zum Jahreswechsel, wie z.B. in Polen (+ 50 Zloty im Monat ab 01.01.09), sogar zu einem geringen in Euro umgerechneten Mindestlohn (weitere Informationen zur Währungssituation: ►►).

 

Weiterhin sieben EU-Staaten ohne allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn

 

In den übrigen Staaten der Europäischen Union, Dänemark, Deutschland, Finnland, Italien, Österreich, Schweden und Zypern existieren weiterhin keine allgemeinverbindlichen branchenübergreifenden gesetzlichen Mindestlöhne, wobei fast alle dieser Staaten für einige Branchen - auch für ausländische Unternehmen - zwingende Mindesttarife festgelegt haben und diesen Bereich - wie nun auch Deutschland - ausweiten. Die in diesen Ländern bestehenden umfangreichen nationalen Tariflöhne haben sich - in Nachwirkung der guten Konjunkturentwicklung in den Vorjahren durchschnittlich um etwa zwei bis vier Prozent erhöht. Die Tarifverhandlungen zu diesen Mindestlöhnen im ersten Halbjahr 2009 zeigen aber bereits ebenfalls deutlich geringere Erhöhungen.

 

Mindestlohnanpassungen für 2009 beendet – Geringste Anpassung in „Mindestlohn-Musterland“ Großbritannien

 

Mit der Erhöhung der Mindestlöhne in den 13 EU-Staaten zum Jahreswechsel bzw. innerhalb des 1. Halbjahres 2009 sowie der Mindestlohnanpassungen in Frankreich und Großbritannien im 2. Halbjahr 2009 sind noch Belgien, Tschechien, Estland, Litauen, Slowenien und Irland ohne laufende Anpassungen. Aufgrund der wirtschaftlich schlechten Lage und der stark ansteigenden Arbeitslosigkeit sowie des in den Staaten ohne Euro starken Kursabfalls sind weitere Mindestlohnanpassungen zeitnah nicht zu erwarten. Auch in Estland ist trotz der hohen Inflationsrate von über 8,5 % im Jahr 2008 und dem damit verbundenen Kaufkraftverlust, wegen der hohen Arbeitslosigkeit von 13,9 % (April 2009) nicht mit einer Erhöhung zu rechnen. Wegen der dritthöchsten Arbeitslosenquote von aktuell über 17 % gilt dies auch für Litauen. In Irland schließt die aktuell sehr brisante Wirtschaftlage und die im April 2009 bereits auf über 11 % gekletterte Arbeitslosigkeit ebenfalls eine Mindestlohnerhöhung aus. Nur in der Tschechischen Republik blieb bisher unerwartet ein neuer Mindestlohn aus.

 

2010 lässt wenig Hoffnung auf deutliche Erhöhungen der Mindestlöhne – Nullrunden oder geringe Anpassung zu erwarten

Bemerkenswert ist die geringe Anpassung der Mindestlöhne um nur 1,2 % in dem lange Zeit hoch gepriesenen „Mindestlohn-Vorzeigestaat“, Großbritannien zuletzt ab Oktober 2009. - Man wird abwarten müssen, ob bzw. inwieweit auch in anderen Staaten - aufgrund der weltweiten Konjunkturkrise - im kommenden Jahr 2010 die Mindestlohnanpassung ausbleibt, sich verzögert oder nur sehr niedrig bleibt. Letzteres scheint für Frankreich zu gelten, wo das Regierungskabinett am 16.12.2009 beschloss, den Mindestlohn für 2010 ab Januar nur um 0,5 %, d.h. den gesetzlich geringst möglichen Faktor, anzuheben, d.h. um 4 Cent pro Stunde bzw.6,07 € pro Stunde. Dies lässt bereits erkennen, wo die Mindestlohn-Reise 2010 in vielen EU-Staaten hingehen wird.

Eine stets aktuelle Übersicht über die einzelnen gesetzlichen Mindesttarife in den EU-Staaten, die auch von ausländischen Unternehmen im Rahmen der grenzüberschreitenden Personaltransfers im Entsendestaat zwingend einzuhalten sind, finden Sie mit Erläuterungen und weiteren Informationen auf dem Expertenportal für den internationalen Personaltransfer Arbeit-EU.info im Bereich der Länderinformationen zu den EU-Staaten bzw. hier.

 Information von Arbeit-EU.info                16. Dezember 2009

                     Arbeit-EU.info - Das Expertenportal für den internationalen Personaltransfer

 

IMPRESSUM                Mail: info@arbeit-eu.info           Internet: www.Arbeit-EU.info                   KONTAKT

 

 

 

© & ® by Arbeit-EU  - Internationaler Personaltransfer - 2009 -  www.Arbeit-EU.info 
 Vervielfältigung & Veröffentlichung auch auszugsweise nur mit vorheriger Zustimmung